Der Betreuungsverein Ostalbkreis e.V. ist ein unabhängiger, gemeinnützig und mildtätig anerkannter Verein. Er ist staatlich anerkannt und wird durch das Land Baden-Württemberg und den Ostalbkreis gefördert.

Was ist ein Betreuungsverein?

Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, haben nach dem Betreuungsgesetz Anspruch auf rechtliche Vertretung in Form einer rechtlichen Betreuung, welche durch ein Betreuungsgericht eingerichtet wird.

Ehrenamtlich oder beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer erledigen notwendige Antragstellungen bei Behörden, sie ordnen und regeln finanzielle sowie schuldrechtliche Probleme oder Wohnungsangelegenheiten. Sie nehmen Einfluss auf die umfassende und korrekte ärztliche Behandlung des zu Betreuenden und suchen ggf. einen geeigneten Heimplatz. Sie organisieren notwendige gesundheitliche oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen und organisieren ergänzende Hilfsangebote für die Betreuung im Alltag.

Ein Betreuungsverein hat in seiner Arbeit zwei Schwerpunkte:

  1. Ein Arbeitsschwerpunkt der Betreuungsvereine liegt in der Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer. Den Betreuerinnen und Betreuer werden kostenlose Fortbildungsangebote und Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs zwischen den Betreuerinnen und Betreuern angeboten. Neue Betreuerinnen und Betreuer werden in ihre Aufgaben umfassend und kompetent eingeführt.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine führen selbst berufsmäßig Betreuungen und stehen mit ihren Erfahrungen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beratend zur Verfügung. Rat Suchende, die für Angehörige oder Bekannte Betreuungen anregen, werden über Alternativen zur Vermeidung von gesetzlichen Betreuungen durch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen informiert.
  2. Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt ist die Vorsorge: Wer vorsorgt und eine Person des Vertrauens zur Regelung der eigenen Angelegenheiten bevollmächtigt, hat damit die Möglichkeit festzulegen, was mit ihm/ihr passiert, wenn er/sie selbst nicht mehr entscheiden kann. Die vollmachtgebenden und die vollmachtnehmenden Personen werden ausführlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine über ihre Rechte, Pflichten, Möglichkeiten und Grenzen informiert. Sie bekommen dort eine individuelle, auf die persönliche Situation bezogene Beratung.

Einen kurzen Überblick über den Betreuungsverein Ostalbkreis e.V. können Sie mit unserem aktuellen Flyer erhalten.